ducm3fahrer - TIPs Arbeit

  Hallo das bin ich
  BMW M3 E30
  Schweden
  => Links zu Schweden
  => TIPs Arbeit
  => TIPs Ausbildung - Anerkennung
  => TIPs Gesundheitssysthem
  => TIPs Fahrzeuge
  => TIPs Rente
  => TIPs Berichte über Schweden
  Ducati 996
  Meine Lackierungen PKW
  Moto Guzzi 850 T3 Cali
  Kontakt
  Topliste
  Gigantische Motorräder mit V6 Motor
  links
  Tüv Tip"s
  Gigantische Motoräder mit V8 Motor
  Galerie
  Gästebuch
  Warum sind Lackierungen so teuer ?
  3 Meine Lackierungen Motoräder
  2 Lackierungen Motorräder
  1 Lackierungen Motorräder
  Rennfahrzeug Lackierungen
  Oldtimer Lackierungen Aufbau
 Tips  zu  Schweden   ich  hoffe ich  kann  damit  etwas  helfen ,  habe  alles   was  es  so  gibt kopiert und  hier  für  die  Allgeimenheit  zum lesen reingesetzt -


Arbeitslos und auf Jobsuche warum nicht nach Schweden ?


 

Als EU-Bürger kannst Du auch in Schweden Arbeit suchen. Das deutsche Arbeitslosengeld ALG I wird bis zu 3 Monate lang auch in Schweden weitergezahlt, während Du dort eine Stelle suchst. Hierfür benötigst Du das Formular E303.
Allerdings erwartet das deutsche Arbeitsamt, dass Du zunächst (ab Beginn der Arbeitslosigkeit) 4 Wochen lang dem hiesigen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Erst danach kannst Du “auswandern”. Vor Ablauf dieser vier Wochen wird Dein Berater in der Agentur die Herausgabe des E 303 wahrscheinlich verweigern. Ein Versuch ihn umzustimmen schadet jedoch nicht, vor allem wenn Du konkrete Aussichten auf einen Job in Schweden hast.
Wenn Du innerhalb der drei Monate keine Anstellung gefunden hast, musst Du rechtzeitig VOR Ablauf der Frist wieder in Deutschland sein und Dich beim Arbeitsamt zurück melden; sonst verlierst Du evtl. alle Ansprüche auf Arbeitslosengeld.

Kann ich auch ohne E303 nach Schweden?

Nein, davon raten wir dringend ab. Wer ohne Wissen und Genehmigung der Agentur für Arbeit das Land verläßt und trotzdem weiterhin Arbeitlosenleistungen bezieht, macht sich eventuell strafbar.

Ausgewandert nach Schweden und danach arbeitslos geworden?

Du bist erfolgreich ausgewandert, hast eine Stelle angetreten, Dich beim Migrationsverket registriert, Deine personnummer erhalten -- und später wirst Du arbeitslos! Woher bekommst Du jetzt Leistungen?

Wenn Du Deine schwedische personnummer hast und eine Stelle angetreten bist, stehen Dir dort dieselben Sozialleistungen zu wie den Einheimischen. Du hast also auch Anspruch auf schwedisches Arbeitslosengeld; zu denselben Bedingungen wie jeder Schwede.

Zu den Bedingungen gehört, dass man eine gewisse Zeit beschäftigt war (in den letzten 12 Monaten jeweils 80 Stunden, oder 6 aufeinanderfolgende Monate insgesamt 450 Stunden). Hilfreich kann hier sein, wenn man der Kasse eine E 301 Bescheinigung vorlegt, damit Versicherungszeiten aus Deutschland angerechnet werden.

Außerdem mußt Du zeigen dass Du arbeitswillig bist, also zu den Terminen des Arbeitsamts und zu Bewerbungsgesprächen erscheinst.

Der vom Staat gezahlte Arbeitslosenbeitrag (Grundsicherung, 320 SEK pro Tag) entspricht etwa dem Sozialhilfesatz, ist also sehr niedrig. Mehr Geld bekommt, wer einer Gewerkschaft angehört (das ist weit verbreitet), denn dadurch ist er automatisch Mitglied in deren “A-kassan” (Arbeitslosenkasse), oder wenn er freiwillig in eine (meist gewerkschaftliche) A-kassa eingezahlt hat.
Die Mitgliedschaft in der Kasse (Versicherungsprämie) kostet 366 SEK pro Monat, und man muß ihr mindestens 12 Monate angehört haben. Der Beitrag ist unabhängig vom aktuellen Einkommen.

Leistungen der schwedischen A-Kassa

Voraussetzungen für Geld von der a-kassa sind wie gesagt die freiwillige Mitgliedschaft, und dass man bereits 12 Monate gearbeitet hat; bzw. mindestens 6 Monate innerhalb der letzten 12 Monate, bei mindestens 80 Arbeitsstunden pro Monat.

Grundsätzlich gibt es bei Arbeitslosigkeit zunächst fünf leistungsfreie Karenztage. Danach werden zunächst 80% des Durchschnittsgehalts der letzten 12 Monate weitergezahlt (jedoch max. 680 SEK pro Werktag); später noch 70%, und die letzen 100 Tage nur noch 65%. Die Arbeitslosenversicherung zahlt längstens 300 Tage lang! Müssen minderjährige Kinder versorgt werden, wird 450 Tage lang gezahlt.

 Bitte nicht vergessen, dass die Zahlungen der A-kassa voll verstuert werden (mit der kommunalen Einkoomenssteuer, variiert im Lande, im Schnitt 30%). Wenn man dann Anspruch aud Sozialhilfe hat, kann man sich die Steuer wieder von der Kommune zurückholen (sprich: Sozialhilfe beantragen).



Arbeiten in einem anderen Mitgliedstaat

Stellensuche

In Schweden wird von Arbeitsuchenden erwartet, dass sie selbst ein hohes Maß an Eigeninitiative zeigen und die Selbstbedienungsangebote in Anspruch nehmen, die ihnen insbesondere im Internet zur Verfügung stehen.

 Die Homepage der schwedischen Arbeitsvermittlungsbehörde (Arbetsförmedlingen) ist die mit Abstand umfassendste und am häufigsten besuchte Internet-Stellenbörse Schwedens. Hier werden Stellenangebote in ganz Schweden sowie im Ausland ausgeschrieben. Die Suche kann sowohl nach geografischen Regionen als auch nach Berufen erfolgen. Für gewöhnlich werden die Kontaktinformationen des Arbeitgebers aufgeführt, sodass eine direkte Kontaktaufnahme möglich ist. Die Stellenanzeigen sind in schwedischer Sprache verfasst, und die meisten Arbeitgeber setzen bei den Arbeitsuchenden Schwedischkenntnisse voraus.
Außerdem stehen zahlreiche weitere Informationen über die Arbeitsuche, den Arbeitsmarkt und Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung und es werden Links zu privaten Internet-Stellenbörsen, Tageszeitungen sowie Vermittlungsagenturen und Leiharbeitsfirmen aufgelistet. Neben Informationen über Stellenangebote gibt es auch eine Lebenslaufdatenbank, in die Arbeitsuchende ihre Qualifikationen eintragen können.
Allgemeine Informationen und Unterstützung in Bezug auf das Selbstbedienungssystem werden von der Kundendienststelle der schwedischen Arbeitsvermittlungsbehörde, „Arbetsförmedlingen Kundtjänst“, telefonisch gegeben: +46 (0)771 416 416.

 Stellenangebote, die sich speziell an Arbeitsuchende in anderen Ländern richten, sind im EURES-Portal zu finden. Sie sind durch eine EU-Flagge gekennzeichnet.
Setzen Sie sich mit privaten Vermittlungsagenturen und Leiharbeitsfirmen in Verbindung, nutzen Sie persönliche Kontakte, und lassen Sie sich Tipps geben. Viele Arbeitsstellen werden nie ausgeschrieben. Initiativbewerbungen, bei denen man aus eigenem Antrieb an einen Arbeitgeber herantritt, bei dem man gerne arbeiten möchte, kommen häufig vor und werden meist gern gesehen. Register mit Auskünften über Firmen in verschiedenen Branchen finden sich in Datenbanken wie z. B. „Företagsfakta“ (Unternehmensinfos) und den Gelben Seiten des Telefonbuchs.
Tages- und Lokalzeitungen sowie Gratiszeitungen wie Metro enthalten zahlreiche Stellenanzeigen, zumeist donnerstags und sonntags. Diese Anzeigen können auch online abgerufen werden.
 

 

Bewerbung


 

Eine schriftliche Bewerbung ist bei Weitem nicht bei allen Stellenangeboten erforderlich. Oft reichen ein Telefongespräch oder ein persönlicher Besuch aus. Manche Unternehmen haben eigene Formulare, die auszufüllen sind. Lesen Sie die Stellenanzeige sorgfältig durch, damit Sie sich korrekt bewerben. Außerdem sollte die Anzeige im Hinblick auf Anforderungen und wünschenswerte Eigenschaften genau analysiert werden. Wenn Sie die Anforderungen nicht erfüllen, ist eine Bewerbung meist sinnlos. Es ist jedoch im Allgemeinen weniger wichtig, wünschenswerte oder bevorzugte Qualifikationen zu erfüllen.

Eine schriftliche Bewerbung besteht aus einem Anschreiben und einem Lebenslauf. Zeugnisse oder Nachweise kommen nur hinzu, wenn dies in der Anzeige genannt wird. Dasselbe gilt für ein Foto. Auf der Homepage von „Arbetsförmedlingen“ sind unter der Rubrik „Jobbsökaren“ (der Arbeitssuchende) wertvolle Tipps und Beispiele (nur auf Schwedisch) zum Verfassen von Bewerbungsschreiben zu finden.

Ihr Schreiben sollte recht kurz sein, nicht mehr als eine DIN-A4-Seite, und ordentlich in Maschinenschrift verfasst sein. Geben Sie deutlich an, um welche Stelle Sie sich bewerben. Der Stil kann ziemlich informell sein. Beschreiben Sie Ihre beruflichen Qualifikationen und persönlichen Eigenschaften und weshalb Sie die geeignete Person für diese Stelle sind. Nähere Angaben und Daten zu Ihrem bisherigen Werdegang gehören in Ihren Lebenslauf.
Datieren Sie Ihr Schreiben und setzen Sie Ihre Unterschrift darunter.
Ihr Lebenslauf sollte folgende Informationen enthalten:
- persönliche Angaben (Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Zivilstand, eventuell Staatsbürgerschaft);
- Ausbildung (formelle Schulbildung, Kurse);
- Berufserfahrung (gerne mit einer kurzen Beschreibung der Aufgaben);
- sonstige, möglicherweise interessante Qualifikationen (Aufgaben in Vereinen, Führerschein, Computerkenntnisse);
- Sprachkenntnisse;
- Freizeitaktivitäten;
- Referenzen (am besten von zwei Personen, darunter mindestens ein früherer Arbeitgeber).

Die Angaben zu Ausbildung und Berufserfahrung sollten mit Zeitangaben versehen in chronologisch umgekehrter Reihenfolge (d. h. die letzte Angabe kommt zuerst) aufgeführt werden.
Größere Unternehmen versenden in der Regel eine Bestätigung, dass die Bewerbung eingegangen ist, häufig auch mit einer Information, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Erhalten Sie jedoch über einen längeren Zeitraum hinweg keine Antwort, können Sie sich telefonisch bei dem Unternehmen melden. Nutzen Sie die Gelegenheit und „verkaufen“ Sie sich gut bei Ihrem Ansprechpartner.
Initiativbewerbungen - d. h. sich auf eigene Initiative hin schriftlich oder telefonisch bei einem Arbeitgeber zu melden, bei dem man gerne arbeiten möchte - werden meist gern gesehen.

Vorstellungsgesräch
Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor. Versuchen Sie, soviel wie möglich über das Unternehmen zu erfahren. Sie werden Fragen über Ihre Ausbildung, Berufserfahrung und Freizeitaktivitäten beantworten müssen. Fragen zu Ihren Stärken und Schwächen und danach, welche Konsequenzen sich daraus für die angestrebte Stelle ergeben, sowie zu Ihren Familienverhältnissen und Freizeitaktivitäten usw. sind ebenfalls üblich. Am Ende des Gesprächs können Sie selbst auch Fragen stellen. Überlegen Sie sich daher am besten im Voraus einige Fragen. Nehmen Sie Kopien Ihrer Zeugnisse und Nachweise mit zum Gespräch.
Neben einem Vertreter des Personalmanagements oder einem anderen Arbeitgebervertreter nehmen häufig auch ein Gewerkschaftsvertreter und/oder ein künftiger Kollege am Gespräch teil.

Manchmal wird zu einem zweiten oder vielleicht dritten Gespräch geladen und/oder zu unterschiedlichen Bewerbungstests, je nachdem, um welche Stelle es sich handelt.


Arbeitnehmervertretung

 


 

Schweden hat seit jeher einen sehr hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad. Ungefähr 70 % aller Arbeitnehmer sind Mitglied einer Gewerkschaft. Dies beinhaltet jedoch einen Rückgang gegenüber einem Organisationsgrad von 80 % zu Beginn des neuen Jahrtausends. Zwischen Männern und Frauen bestehen diesbezüglich keine gravierenden Unterschiede.
Der Arbeitgeber muss auf eigene Initiative mit den in seinem Unternehmen vertretenen Gewerkschaften Verhandlungen aufnehmen, bevor Beschlüsse über wesentliche Änderungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens oder der Aufgaben und Arbeitsbedingungen eines Beschäftigten getroffen werden können, wenn der betreffende Arbeitnehmer einer Gewerkschaft angehört, an deren Tarifverträge der Arbeitgeber gebunden ist.

 

Die Gewerkschaften haben weitreichende Informations- und Verhandlungsrechte. Beispielsweise ist eine Gewerkschaft berechtigt, mit dem Arbeitgeber über alle Angelegenheiten zu verhandeln, die das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und jedem von diesem Arbeitgeber beschäftigten oder ehemals beschäftigten Gewerkschaftsmitglied betreffen. Nach den Verhandlungen hat der Arbeitgeber das Entscheidungsrecht. Zentrale Lohntarifverträge werden zwischen den Gewerkschaften und den entsprechenden Arbeitgeberorganisationen geschlossen. Über die genaue Verteilungsstruktur wird anschließend lokal innerhalb des betreffenden Unternehmens und der Arbeitsstätte entschieden.

 

Wichtigste Gewerkschaftsverbände in Schweden:

– „Landsorganisationen i Sverige“ (der Schwedische Gewerkschaftsbund, LO) ist der Dachverband von 14 schwedischen Arbeitergewerkschaften.

– „Tjänstemännens Centralorganisation“ (die Zentralorganisation der Angestellten und Beamten, TCO) ist der Dachverband von 15 Gewerkschaften für Beamte und Angestellte.

– „Sveriges Akademikers Centralorganisation“ (die Zentralorganisation schwedischer Akademiker, SACO) ist der Dachverband von 23 Akademikergewerkschaften.





 

Arbeitskonflikte - Streik


 

Ein in einen Arbeitsrechtsstreit verwickelter Arbeitnehmer hat Anspruch auf Unterstützung durch seine Gewerkschaft. Die Gewerkschaft kann auch selbst als Partei in dem Arbeitsrechtsstreit auftreten und Schadenersatz verlangen. Bei Gerichtsverfahren fungieren die Gewerkschaften häufig als Rechtsbeistand für Mitglieder, die in arbeitsrechtliche Streitigkeiten verwickelt sind oder vom Arbeitgeber Disziplinarmaßnahmen auferlegt bekommen haben.

 

Die meisten Tarifverträge enthalten Klauseln, in denen die im Falle eines Rechtsstreits anzuwendenden Bestimmungen festgelegt sind. Die Mehrzahl dieser Streitfälle wird auf dem Verhandlungsweg beigelegt, und nur sehr wenige gelangen vor Gericht. Einige Tarifverträge enthalten Bestimmungen über die Beilegung von Streitigkeiten durch Schiedsverfahren.

 

Kein Arbeitnehmer darf bestraft oder entlassen werden, weil er einer Gewerkschaft beigetreten ist oder sich an einem legalen Streik beteiligt hat




 

Arbeitsverträge


 

Ein Arbeitsvertrag kann mündlich, schriftlich oder auch stillschweigend geschlossen werden. Im öffentlichen Dienst ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine schriftliche Bestätigung des Arbeitsverhältnisses in Form eines Anstellungsschreibens auszustellen.

 

In der Praxis werden die meisten Arbeitsverträge mündlich geschlossen. Es ist jedoch ratsam, den Arbeitgeber um eine schriftliche Bestätigung des Arbeitsverhältnisses zu bitten. Gemäß den EU-Rechtsvorschriften ist der Arbeitgeber gehalten, den Arbeitnehmer schriftlich über die Beschäftigungsbedingungen zu informieren. Dies muss innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen und folgende Angaben umfassen:

- Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer; Datum, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt; Name des Betriebes;

- die Pflichten und die Position des Arbeitnehmers;

- die Art der Arbeitsverhältnisses (befristet oder unbefristet);

- Kündigungsfrist oder Tag, an dem der Vertrag endet;

- Lohn/Gehalt und Zahlungsweise;

- Arbeitszeiten und bezahlter Urlaub;

- maßgebliche Tarifvereinbarung;

- Bedingungen für eine Tätigkeit im Ausland, wenn dieser Auslandseinsatz länger als einen Monat dauern soll.

Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer innerhalb eines Monats über Änderungen der oben genannten Bedingungen zu informieren.

 

Kündigung: Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann nur gekündigt werden, wenn entweder eine objektive Begründung für eine Entlassung oder Arbeitsmangel vorliegt. In beiden Fällen sollten Sie gewerkschaftlichen Rat einholen. Die Kündigungsfrist kann je nach Dienstalter und Alter des Arbeitnehmers unterschiedlich ausfallen und wird tarifvertraglich geregelt. Befristete Arbeitsverträge enden ohne ausdrückliche Kündigung durch den Arbeitgeber automatisch zum angegebenen Zeitpunkt.

Mit Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe eines objektiven Grundes gekündigt werden. Die Probezeit ist auch mit 14-tägiger Frist von beiden Seiten vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums kündbar



 

Arbeitszeit


 

Die Arbeitszeit beträgt in Schweden im Regelfall 40 Stunden pro Woche. Gleitzeitarbeit ist weit verbreitet.

 

Eltern mit Kindern unter acht Jahren haben das Recht, ihre Arbeitszeit um bis zu 25 % zu kürzen.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine nächtliche Ruhezeit zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens, sofern Nachtarbeit aufgrund der Art der Arbeit oder aus anderen Gründen nicht unverzichtbar ist.

Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren gelten hinsichtlich der Nachtarbeit Sonderregelungen.

 

Überstunden sind auf 48 Stunden innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen bzw. auf 50 Stunden innerhalb eines Monats begrenzt. Der Gesamtumfang der während eines Jahres geleisteten Überstunden darf 200 Stunden nicht überschreiten.

 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, über die abgeleisteten Arbeitsstunden Buch zu führen. Sonntagsarbeit wird durch Tarifverträge geregelt. In der Mehrzahl der Tarifverträge gelten der Samstag und der Sonntag als arbeitsfreie Tage. Es gibt jedoch diesbezüglich viele Ausnahmen, so z. B. für Schichtarbeiter und Beschäftigte in bestimmten Wirtschaftsbereichen wie Transport und Verkehr, Handel, Tourismus und im öffentlichen Dienst.




 

Beschäftigungsformen


 

Minderjährige

Einen allgemeinen Rechtsrahmen gibt das schwedische Arbeitsrecht vor. Die im jeweiligen Arbeitsvertrag festzulegenden Beschäftigungsbedingungen werden weitgehend durch Tarifverträge geregelt, die die Gesetze erweitern und darauf aufbauen. In vielen Fällen sind die in den Arbeitsverträgen vereinbarten Bedingungen besser, jedoch nie schlechter als die tarifvertraglichen Vorgaben. Die Gewerkschaften haben daher an den Arbeitsplätzen eine recht starke Stellung. Sie beraten und informieren die Arbeitnehmer in Bezug auf Beschäftigungsverhältnisse und  bedingungen.

 

Arbeitsverträge sind entweder unbefristet (Festanstellungen) oder befristeter Natur. Letzteres gilt beispielsweise für Vertretungsverträge oder Arbeitsverträge für einzelne Projekte. Die Zahl der zeitlich befristeten Arbeitsverträge hat in den letzten Jahren zugenommen.

Aus dem Anstellungsschreiben (anställningsbevis) muss hervorgehen, um welche Art von Anstellung es sich handelt.

 

Laut Gesetz ist eine Probeanstellung von maximal sechs Monaten Dauer zulässig, doch gestatten manche Tarifverträge gar keine oder kürzere Probezeiten. Erfolgt während der Probezeit keine Kündigung, geht die Anstellung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis über.

Laut Tarifvertrag muss die Beschäftigung bei einer Leiharbeitsfirma in Vollzeit erfolgen und unterliegt denselben Vorschriften wie andere Beschäftigungsformen.

 

Für Teilzeitbeschäftigung gelten keine besonderen Bestimmungen. Teilzeitverträge unterliegen denselben Bestimmungen wie andere Arbeitsverträge, und Teilzeitbeschäftigte besitzen im Normalfall dieselben Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer. Im Allgemeinen werden in Schweden Vollzeitbeschäftigungen angestrebt.

Eltern mit Kindern unter acht Jahren haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit im Umfang von bis zu 25 % ihrer Arbeitszeit.

 

Au-pair-Beschäftigungen gelten in Schweden als ganz normale Erwerbstätigkeit, d. h. der Arbeitgeber ist verpflichtet, Steuern und Arbeitgeberbeiträge zu entrichten. Auch geldwerte Leistungen wie Kost und Logis sind steuerpflichtig.

 

Freiberufler müssen ihre Steuern und Abgaben unter Umständen selbst entrichten.




 

 

Beschäftigungsende


 

Will ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag nach Ablauf der Probezeit kündigen, muss er dies bekannt gegeben. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann die Probezeit vor deren Ablauf ohne Begründung beendet werden.

Befristete Arbeitsverträge enden ohne ausdrückliche Kündigung durch den Arbeitgeber automatisch zum angegebenen Zeitpunkt.

 

Kündigung

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann nur gekündigt werden, wenn entweder eine objektive Begründung für eine Entlassung oder Arbeitsmangel vorliegt. In beiden Fällen sollte der Betreffende gewerkschaftlichen Rat einholen. Die Kündigungsfrist kann je nach Dienstalter und Alter des Arbeitnehmers unterschiedlich ausfallen und wird tarifvertraglich geregelt.

 

Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber hat schriftlich zu erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss Informationen darüber enthalten, welche Möglichkeiten dem Arbeitnehmer zur Anfechtung der Vertragskündigung zur Verfügung stehen. Das Kündigungsschreiben ist dem Arbeitnehmer persönlich zu übergeben oder per Einschreiben zuzusenden.

Ein Arbeitgeber hat keine objektiven Gründe für eine Kündigung, wenn dem Arbeitnehmer ein angemessener anderer Arbeitsplatz zugewiesen werden kann. Ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis kündigen möchte, hat eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat einzuhalten, wenn dieser Arbeitsvertrag den allgemeinen Rechtsvorschriften unterliegt. Die Kündigungsfrist kann ggf. auch länger sein.

 

Personen, die aufgrund einer Krankheit, eines Körperschadens oder einer Behinderung vermutlich dauerhaft nicht voll erwerbsfähig sein werden, haben die Möglichkeit, Erwerbsunfähigkeitsgeld zu beantragen. Erwerbsunfähigkeitsgeld kann von Personen zwischen 30 und 64 Jahren bezogen werden. Dazu muss die Erwerbsfähigkeit des Betreffenden um mindestens 25 % gemindert sein.

 

Das übliche Renteneintrittsalter liegt bei 65 Jahren. Arbeitnehmer können bereits ab einem Alter von 61 Jahren Rente beziehen, haben jedoch auch das Recht, bis zum Alter von 67 Jahren weiterzuarbeiten.



 


Besondere Beschäftigtengruppen


 

Menschen mit Behinderungen

Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wird durch eine Reihe nationaler arbeitsmarktpolitischer Programme und Initiativen unterstützt. Diese bestehen in erster Linie in einem Beitrag zu den Lohnkosten des Arbeitgebers sowie den Kosten für die Arbeitsplatzanpassung für behinderte Mitarbeiter. Diese Programme werden von der schwedischen Arbeitsvermittlungsbehörde verwaltet.

Die für den Arbeitsmarkt zuständigen Stellen haben verschiedene rechtliche Schritte unternommen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu fördern bzw. deren Entlassung zu erschweren.

 

Jugendliche

Minderjährige dürfen erst ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden, Arbeitsverträge abschließen und erwerbstätig werden. Außerdem müssen sie zu diesem Zeitpunkt ihre Schulpflicht erfüllt haben. Jedoch dürfen Minderjährige ab einem Alter von 13 Jahren leichtere Arbeiten ausführen, sofern diese die Gesundheit, die Entwicklung oder den schulischen Werdegang des Jugendlichen nicht beeinträchtigen. Minderjährige unter 13 Jahren dürfen keiner bezahlten Beschäftigung nachgehen. Es bestehen besondere landesweite arbeitsmarktpolitische Programme zur Förderung der Beschäftigung von jungen Menschen über 18 Jahren. Diese Programme werden von den Gemeinden in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsvermittlungsbehörde verwaltet.

 

Frauen

Es gibt keine arbeitsrechtlichen Vorschriften, die ausschließlich auf Frauen Anwendung finden. Das Gesetz über Elternurlaub von 1995 sieht für Männer und Frauen dieselben Regelungen vor. Eine Frau, die aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht mehr in der Lage ist, körperlich schwere Arbeiten zu verrichten, kann darum ersuchen, an einen weniger belastenden Arbeitsplatz versetzt zu werden. Wenn dies nicht möglich ist oder das Arbeitsumfeld Risiken birgt, kann die werdende Mutter ab dem 60. Tag vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin Schwangerschaftsgeld (havandeskapspenning) beziehen.

 

Mütter haben zudem immer Anspruch auf Elternurlaub im unmittelbaren Vorfeld der Geburt sowie im Anschluss an die Entbindung. Dieser Elternurlaub kann bis zu sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnen und endet spätestens sieben Wochen nach der Geburt. Arbeitnehmerinnen haben darüber hinaus Anspruch auf Stillurlaub.




 

Einkommen und Steuern


 

Das Durchschnittsgehalt für Angestellte in der Privatwirtschaft betrug 34 000 SEK pro Monat (2010). Im öffentlichen Dienst lagen die Bezüge der Bediensteten der zentralstaatlichen Einrichtungen bei durchschnittlich 31 100 SEK, die der Bediensteten der Provinziallandtage bei 30 300 SEK und die der Bediensteten der Gemeinden bei 24 500 SEK pro Monat (2010). Das Durchschnittsgehalt lag bei sämtlichen Berufen im Jahr 2010 bei 28 400 SEK - 30 600 SEK für Männer und 26 200 SEK für Frauen. Die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen sind zumeist, aber nicht ausschließlich darauf zurückzuführen, dass Männer und Frauen in unterschiedlichen Berufen tätig sind und dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer.

 

Das schwedische Steuersystem umfasst zahlreiche direkte und indirekte Steuern und Abgaben. Die wichtigsten direkten Steuern sind die staatliche und die kommunale Einkommensteuer sowie die staatliche Vermögenssteuer. Die wichtigsten indirekten Steuern sind die Mehrwertsteuer (moms) und die Verbrauchssteuern auf bestimmte Waren, wie zum Beispiel Alkohol und Tabak. Fast alle Waren und Dienstleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer, die im Allgemeinen 25 % des Preises beträgt. Die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel beträgt 12 %.

 

Einkommen von unter 18 100 SEK pro Jahr sind steuerfrei.

 

Der größte Teil der Einkommensteuer von natürlichen Personen geht an die Gemeinden. Auf steuerpflichtige Einkommen über einer Grenze von 395 200 SEK (2011) ist zudem eine staatliche Einkommensteuer zu zahlen. Diese liegt gegenwärtig bei 20 % des über dem Einkommensgrenzwert liegenden Betrages. Auf den Teil des Einkommens, der einen Betrag von über 560 900 SEK übersteigt, wird eine Steuer von 25 % erhoben.

 

Die kommunale Einkommensteuer ist proportional und liegt bei 29 bis 34 %. Die große Mehrzahl der Bürger muss nur die kommunale Einkommensteuer zahlen, die die Provinziallandtagsteuer mit einschließt. Die Sozialversicherungsabgaben werden vom Arbeitgeber über die Arbeitgeberbeiträge entrichtet. Sie führen folglich keine weiteren Lohn- oder Gehaltsabzüge herbei.

 

Einkommensteuer wird auch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten und ähnliche Einkommen erhoben.

 

Das steuerpflichtige Einkommen setzt sich zusammen aus dem Einkommen des Betreffenden abzüglich des allgemeinen Steuerfreibetrags und bestimmter abzugsfähiger Kosten, beispielsweise Zinsen auf Hypothekendarlehen.

 

Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in Schweden einer Beschäftigung von höchstens sechs Monaten Dauer nachgehen, haben die Möglichkeit, einen so genannten „besonderen Einkommensteuersatz für Auslandsansässige“ (SINK) in Höhe von 25 % zu entrichten.

 

Sowohl natürliche als auch juristische Personen müssen jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung beim Zentralamt für Finanzwesen einreichen. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung liegt in der Regel um den 1. Mai.

 

Ein allgemeines Informationsblatt zum Thema Steuern in Schweden erhalten Sie beim schwedischen Zentralamt für Finanzwesen (Skatteverket).






 

Löhne und Gehälter


 

In Schweden gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn, doch wurde in vielen Tarifverträgen ein Mindestlohn festgelegt. Übliche Bezeichnungen in diesem Zusammenhang sind Anfangs- oder Grundgehalt. Im internationalen Vergleich fallen die Unterschiede zwischen den Löhnen und Gehältern für verschiedene Gruppen von Beschäftigten – Jugendliche, gering Qualifizierte und hoch Qualifizierte – relativ gering aus.

 

Tarifgebundene gewerbliche Arbeitnehmer erhalten häufig einen tarifvertraglich festgelegten Stundenlohn, wobei es allerdings Ausnahmen gibt.

 

Fast alle Angestellten beziehen ein Monatsgehalt. Individuelle Gehälter gelten im Prinzip auf dem gesamten Arbeitsmarkt. Demzufolge wird von einem neu eingestellten Mitarbeiter erwartet, dass er sein Anfangsgehalt aushandelt. Gewerkschaftsmitglieder können sich bei den Gehaltsverhandlungen unterstützen und beraten lassen.

Durch jährliche zentrale und lokale Lohn- und Gehaltsverhandlungen werden die Löhne und Gehälter angepasst.

 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die vorläufige Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen. Diese Steuer umfasst alle Sozialversicherungsabgaben mit Ausnahme der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (siehe 5.3). Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine schriftliche Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigung, aus der sein Arbeitsentgelt sowie die Abzüge hervorgehen. Der Arbeitgeber hat des Weiteren dem Mitarbeiter und dem Finanzamt jährlich einen Kontrollbeleg (kontrolluppgift) vorzulegen.

Das Arbeitsentgelt wird üblicherweise Ende des Monats auf das Bankkonto überwiesen.






 

Urlaub (Jahresurlaub, Elternzeit, usw.)


Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 25 Tage Jahresurlaub bei voller Bezahlung, d. h. fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Bestimmte Tarifverträge können jedoch einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen. Bei Neueinstellung kann der Arbeitnehmer, der seinen vollen Urlaubsanspruch noch nicht erreicht hat, im Voraus Urlaub nehmen.

 

Arbeitnehmer haben während der Monate Juni bis August Anspruch auf mindestens vier Wochen zusammenhängenden Urlaub, sofern in den Tarifverträgen nichts anderes festgelegt ist. Ein Teil des Urlaubs kann über einen Zeitraum von fünf Jahren oder mehr angespart werden. Auch Arbeitnehmer, die aus besonderen Gründen, vornehmlich Krankheit oder Elternurlaub, der Arbeit fern bleiben, haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub.

 

Ebenso haben Vertretungskräfte, Kurzzeitbeschäftigte und Arbeitnehmer in der Probezeit, die mehr als 60 Stunden bei einem Arbeitgeber tätig waren, Anspruch auf Urlaubsgeld in Höhe von 12 % ihres Arbeitsentgelts. Bestimmte Tarifverträge sehen einen Anspruch auf ein höheres Urlaubsgeld vor.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Inanspruchnahme des Urlaubs kann sich der jeweilige Mitarbeiter das Urlaubsgeld in Höhe von 12 % seines Arbeitsentgelts auszahlen lassen.

 

Frauen haben im Zusammenhang mit der Entbindung immer Anspruch auf Elternurlaub. Dieser Elternurlaub kann bis zu sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnen und endet spätestens sieben Wochen nach der Geburt. Bis zum 18. Lebensmonat des Kindes besteht Anspruch auf eine vollständige Freistellung von der Arbeit. Arbeitnehmerinnen haben darüber hinaus Anspruch auf Stillurlaub.

 

Eltern mit Kindern unter acht Jahren haben das Recht, ihre Arbeitszeit um bis zu 25 % zu kürzen.

Ein junger Vater oder anderer Elternteil eines Kindes hat Anspruch auf zehn Tage Vaterschaftsurlaub und -geld im Zusammenhang mit der Geburt des Kindes. Ein Elternteil, der sich zu Hause um ein krankes Kind kümmert, hat bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Elternurlaub und -geld.

 

Sonstige Beurlaubung

Im Rahmen der geltenden Tarifverträge sind Beurlaubungen in folgenden Fällen möglich: Kündigung, Fortbildung, Existenzgründung und Familienangelegenheiten (Todesfall, Umzug usw.).

 

Allgemeine Feiertage

Neujahr, Heilige Drei Könige (6. Januar), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Nationalfeiertag (6. Juni), Mittsommer, Allerheiligen, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.






 

 


Lohnfortzahlung im Krankheitsfall


 


 

Wenn Sie angestellt sind und krank werden, müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber krank melden. Wenn Sie mindestens einen Monat angestellt waren oder vierzehn Tage ohne Unterbrechung gearbeitet haben, haben Sie Anrecht auf eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber für die ersten 14 Tage Ihrer Krankheit. Am ersten Tag (Karenztag) erhalten Sie keine Lohnfortzahlung.

Wenn Sie länger als sieben Tage krank sind, wird von Ihnen normalerweise erwartet, dass Sie ein ärztliches Attest einreichen.  

Wenn Sie länger als 14 Tage krank sind, nimmt Ihr Arbeitgeber eine Krankmeldung bei der Versicherungskasse vor. Wenn Sie wieder gesund sind, müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Versicherung einreichen, dass Sie krank waren, und angeben, welchen Umfang Ihre Abwesenheit von der Arbeit aufweist.  

Krankengeld

Wenn Sie kein Anrecht auf Krankengeld haben, erhalten Sie ggf. Krankengeld von der Versicherungskasse. In diesem Fall müssen Sie der Versicherungskasse mitteilen, dass Sie krank sind. Sie haben ggf. auch Anrecht auf Krankengeld, wenn Sie 14 Tage krank gewesen sind und keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber mehr erhalten. Die Versicherungskasse entscheidet, ob Sie ein Anrecht auf Krankengeld haben. Lohnfortzahlung und Krankengeld betragen 80 % des Lohns bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.  

Freiwillige Krankengeldversicherung

Wenn Sie kein Einkommen beziehen oder nur Anrecht auf ein niedriges Pflichtkrankengeld haben, können Sie bei der Versicherungskasse eine freiwillige Krankengeldversicherung abschließen.  

Das freiwillige Krankengeld ist steuerbefreit. Es begründet keine Rentenanwartschaft.
Hinweis: Der Behandlungsführer (vårdguiden) (schwedisch).

Informiert über alle Fragen rund um Behandlungsmöglichkeiten im Krankheitsfall. Zum Beispiel gibt es eine Liste der notwendigen Zuzahlungen für Arztbesuche und Medikamente.





 

Selbständigkeit


 

Rat bei Existenzgründungen erteilen das schwedische Amt für wirtschaftliches und regionales Wachstum (Tillväxtverket) und der internationale Unternehmerverband IFS (Internationella företagarföreningen). Weitere Ansprechpartner in dieser Hinsicht sind verschiedene Interessen- und Branchenverbände. In den meisten Gemeinden bieten die örtlichen Wirtschaftsförderungsämter auch einen Existenzgründungsservice an.

 

Personen, die Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben, können von der Arbeitsvermittlungsbehörde Unterstützung in Form von Existenzgründungsbeihilfen (Stöd vid start av näringsverksamhet) erhalten. Die Beihilfen werden nur denjenigen gewährt, die nach Auffassung der Arbeitsvermittlungsbehörde gute Voraussetzungen zur Führung eines Unternehmens besitzen und von deren Unternehmensidee eine dauerhafte Beschäftigung erwartet wird.







EURES-Berater


 

die Deutsch Sprechen


 

Leif Clase Organisation:

Adresse: P.O box 78 SE-831 21 Östersund

besuchsadresse: Storgatan 46

Land: Schweden

Telefon: +46(0)104862026

Fax: +46(0)63151223

E-Mail: leif.clase@arbetsformedlingen.se

Sprache: Deutsch (de), English (en), svenska (sv)


 


 


 


 


 

Organisation:


 

Adresse: Box 183 SE-79124 Falun

besuchsadresse: Kristinegatan 28

Land: Schweden

Telefon: +46 104862034

Fax: +46 23 937 08

E-Mail: david.cluer@arbetsformedlingen.se

Sprache: Deutsch (de), English (en)


 


 

Ann Dahlin Organisation:

Adresse: SE-Box 2018 SE - 25002 Helsingborg

besuchsadresse: Södergatan 39

Land: Schweden

Telefon: +46 (0) 10 4860654

E-Mail: ann.dahlin@arbetsformedlingen.se

Sprache: Deutsch (de), English (en), svenska (sv)


 


 


 


 

Thomas Engel Organisation:

Adresse: Box 1032 SE-551 11 Jönköping

besuchsadresse: Barnarpsgatan 40

Land: Schweden

Telefon: +46 10 486 2614

Fax: +46 36 151150

E-Mail: thomas.engel@arbetsformedlingen.se

Sprache: Deutsch (de), English (en), svenska (sv)


 


 


 

Håkan Hermansson

Organisation: Landsorganisationen (LO) (Schwedischer Gewerkschaftsbund)

Adresse: Olof Palmes plats 1 SE-214 44 Malmö

Land: Schweden

Telefon: +46-40-664 53 90

E-Mail: hakan.hermansson@lo.se

Sprache: Deutsch (de), English (en), svenska (sv)


 


 


 


 


 


 


 


 


 

Anna Hertzman

Organisation: Arbetsförmedlingen (Schwedische Arbeitsvermittlungsbehörde)

Adresse: Gärdhemsvägen 1 SE - 46195 Trollhättan

Land: Schweden

Telefon: +46 10 4873063

E-Mail: anna.hertzman@arbetsformedlingen.se

Sprache: Deutsch (de), English (en), svenska (sv)


 


 

Peter Holm Organisation:

Adresse: Box 14 SE-147 21 Tumba/Huddinge

besuchsadresse: Hans Stahles väg 15

Land: Schweden

Telefon: +46 (0)10 4864426

Fax: +46 (0)8 7252801

E-Mail: Peter.holm@arbetsformedlingen.se

Sprache: Deutsch (de), English (en), français (fr), svenska (sv)


 


 


 


 

Tuva Holma Organisation:

Arbetsförmedlingen (Schwedische Arbeitsvermittlungsbehörde)

Adresse: Box 25 SE - Karlshamn Karlshamn

besuchsadresse: Stadsportsgatan 9

Land: Schweden

Telefon: +46 10 48 64 443

E-Mail: tuva.holma@arbetsformedlingen.se

Sprache: Deutsch (de), English (en), svenska (sv)


 


 


 


 


 


 

Ivar Jönsson Organisation:

Adresse: Box 274 SE-30107 Halmstad

besuchsadresse: Axel Olssons gata 1 E

Land: Schweden

Telefon: +46 10 4865154

Fax: +46 35 15 50 30

E-Mail: ivar.jonsson@arbetsformedlingen.se

Sprache: Deutsch (de), English (en), svenska (sv)


 


 


 

Kaisa Krüger Organisation:

Adresse: Arbetsförmedlingen Box 293 SE - SE-503 10 Borås

besuchsadresse: Torggatan 23

Land: Schweden

Telefon: +46-(0)10 4865810

Fax: +46-33 173711

E-Mail: kaisa.kryger@arbetsformedlingen.se

Sprache: Deutsch (de), English (en), svenska (sv)


 


 


 


 

Pia Nilsson Organisation:

Arbetsförmedlingen (Schwedische Arbeitsvermittlungsbehörde)

Adresse: Box 352 SE - 63105 Eskilstuna

besuchsadresse: Kungsgatan 13

Land: Schweden

Telefon: +46 10 486 76 16

Fax: +46 16 17 62 51

E-Mail: pia.nilsson@arbetsformedlingen.se

Sprache: Deutsch (de), English (en), svenska (sv)


 


 


 


 


 


 

Britt-Inger OlssonOrganisation:

Adresse: Box 25 SE-374 21 Karlshamm

besuchsadresse: Stadsportsgatan 9

Land: Schweden

Telefon: +46 10-4868107

Fax: +46 454-306840

E-Mail: britt-inger.k.olsson@arbetsformedlingen.se

Sprache: Deutsch (de), English (en), svenska (sv)


 


 


 

Margareta Olsson Dahlgren Organisation:

Adresse: Box 2250 SE - SE 403 14 Göteborg

besuchsadresse: Rosenlundsgatan 4

Land: Schweden

Telefon: +46 10 4868061

Fax: +46 31 779 82 01

E-Mail: margareta.olsson- dahlgren@arbetsformedlingen.se

Sprache: Deutsch (de), English (en), français (fr), svenska (sv)


 


 


 

Joachim Seehaus Organisation:

Adresse: Box 405 SE - 541 28 Skövde

besuchsadresse: Petter Heléns gata 2

Land: Schweden

Telefon: +46 10 486 93 64

Fax: +46 500 41 90 33

E-Mail: joachim.seehaus@arbetsformedlingen.se

Sprache: Deutsch (de), English (en), svenska (sv)


 


 


 


 


 


 


 

Annika Sund Organisation:

Adresse: Box 423 SE-901 09 Umeå

besuchsadresse: Nygatan 25

Land: Schweden

Telefon: +46 (0)10 4869971

E-Mail: annika.sund@arbetsformedlingen.se

Sprache: Deutsch (de), English (en), suomi (fi), svenska (sv)


 


 


 


 

Hilal Tercan Organisation:

Adresse: Arbetsförmedlingen P.O. Box 477 SE-801 06 Gävle

besuchsadresse: Nygatan 31

Land: Schweden

Telefon: +46-(0)104870258

Fax: +46-26138401

E-Mail: hilal.tercan@arbetsformedlingen.se

Sprache: Deutsch (de), English (en), svenska (sv)


 


 


 


 

Dieter Zippert Organisation:

Adresse: Box 4320 SE-203 14 Malmö

besuchsadresse: sTORGATAN 5

Land: Schweden

Telefon: +46 10 4871151

Fax: +46 40 207320

E-Mail: dieter.zippert@arbetsformedlingen.se

Sprache: Deutsch (de), English (en), svenska (sv)


 


 


 


 


 


 


 


 






 

 





 

 

 




 

 







 

 

 




 

 






Heute waren schon 27 Besucher (57 Hits) hier!
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden