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Altersversorgung


 

Die gesetzliche Rente basiert auf dem lebenslangen Erwerbseinkommen. Alle steuerpflichtigen Einkommen begründen bis zu einer bestimmten Obergrenze eine Rentenanwartschaft. Der Rentenanspruch gründet sich nicht nur auf das bezogene Arbeitsentgelt, sondern auch auf eventuell bezogenes Arbeitslosengeld, Kranken- und Elterngeld, Kinderpflege-, Ausbildungs- oder Wehrdienstzeiten. Die gesetzliche Rente besteht aus drei Teilen: der einkommensbezogenen Rente, der kapitalgedeckten Zusatzrente und – für einige Gruppen – der Mindestrente.

 

Einkommensbezogene Rente

Jedes Jahr werden 16 % Ihres Lohnes oder Gehalts und Ihrer sonstigen steuerpflichtigen Vergütungen als Beitrag zu diesem Teil Ihrer Rente einbehalten. Die Höhe Ihrer einkommensbezogene Rente hängt davon ab, wie viel Sie in den Jahren Ihrer Erwerbstätigkeit eingezahlt haben und wie die allgemeine Einkommensentwicklung in der Gesellschaft verläuft.

 

Kapitalgedeckte Zusatzrente (premiepension)

2,5 % der die Rentenanwartschaft begründenden Einkünfte werden für die kapitalgedeckte Zusatzrente abgeführt. Dabei kann jeder Bürger selbst entscheiden, wie diese Beträge angelegt werden. Die Entwicklung der gewählten Fonds wirkt sich auf die Höhe der Rente aus.

 

Mindestrente

Die Mindestrente erhalten Personen, die geringe oder gar keine Einkünfte beziehen. Wer in Schweden mindestens drei Jahre lang wohnhaft war, kann ab dem 65. Lebensjahr eine Mindestrente beziehen. Um die Mindestrente in voller Höhe zu beziehen, müssen Sie 40 Jahre lang in Schweden wohnhaft gewesen sein. EU-Staatsbürgern, die in einem anderen Mitgliedstaat (oder mehreren anderen Mitgliedstaaten) wohnhaft waren, wird diese Zeit angerechnet.

 

Es können auch Renten aus unterschiedlichen Quellen bezogen werden. 90 % aller abhängig Beschäftigten erhalten vom Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung, und viele haben einen privaten Rentensparplan. Die Bezüge werden nicht untereinander verrechnet, und die Summe daraus ergibt die Gesamtrente. Die gesetzliche Rentenabgabe wird zusammen mit der Lohnsteuer abgeführt. Weitere Abgaben für das Rentensystem werden über Arbeitgeberbeiträge geleistet. Alle Bürger können selbst über den Eintritt in den Altersruhestand entscheiden, der ab dem 61. Lebensjahr erfolgen kann. Je später Sie in Rente gehen, desto höher fällt die Rente aus. Grundsätzlich sind alle Renten steuerpflichtige Einkünfte.

 

Betriebliche Altersversorgung (tjänstepension)

Der Arbeitgeber bzw. Ihre betriebliche Rentenkasse kann Ihnen Auskünfte zur Höhe Ihrer betrieblichen Altersversorgung geben.

 

Wohngeld für Rentner

Rentner über 65 Jahren mit geringen Einkünften können ein an eine Bedürftigkeitsprüfung geknüpftes Wohngeld beantragen.

 

Hinterbliebenenrente (efterlevandepension)

Wenn einer Ihrer Angehörigen stirbt, haben Sie ggf. Anspruch auf besondere Leistungen der Sozialversicherung: Waisenrente oder Anpassungsrente.

 

Anpassungsrente (omställningspension)

Wenn Ihr Ehepartner verstirbt, können Sie eine Anpassungsrente beziehen. Die Rente wird an Frauen bzw. Männer bis zum 65. Lebensjahr für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten gezahlt. Wenn Sie mit einem Kind unter 18 Jahren in einem Haushalt wohnen, kann der Auszahlungszeitraum der Anpassungsrente verlängert werden.

 

Waisenrente und Hinterbliebenenrente für Kinder (barnpension/efterlevandestöd till barn)

Kinder haben Anspruch auf Bezug einer Waisenrente, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile versterben. Die Waisenrente wird bis zu dem Monat gezahlt, in dem der Betreffende das 18. Lebensjahr vollendet. Wenn die Waise die Pflichtschule oder die Sekundarstufe II besucht oder eine Ausbildungsförderung bezieht, kann die Waisenrente bis zum Juni des Jahres weitergezahlt werden, in dem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet.







Die schwedische Altenfürsorge

 


 

Viele ältere Menschen in Schweden erfreuen sich guter Gesundheit und führen ein aktives Leben. Dank staatlicher Unterstützung, die in Form von Essenszustellung, Unterstützung beim Putzen und Einkaufen, Fahrdiensten und Gesundheitsleistungen angeboten wird, wohnen die meisten Senioren freiwillig in den eigenen vier Wänden. Bei nachlassender Gesundheit stehen ihnen Wohneinrichtungen mit Pflegepersonal zur Verfügung, das rund um die Uhr im Einsatz ist.


Die Pflege und Betreuung der Senioren ist ein wichtiger Aspekt der schwedischen Sozialpolitik. Von den 9,4 Millionen Einwohnern Schwedens haben 18 Prozent das Pensionsalter überschritten. Den Prognosen zufolge wird dieser Anteil im Jahr 2030 bei 23 Prozent liegen. Ein Grund hierfür sind die außergewöhnlich geburtenstarken Jahrgänge der 1940er Jahre.

Gut 5 Prozent der Einwohner Schwedens sind 80 Jahre oder älter – im Vergleich mit den restlichen EU-Mitgliedstaaten ein hoher Anteil. Doch weil immer mehr Menschen in dieser Altersgruppe bei guter Gesundheit sind, geht der Fürsorgebedarf seit den 1980er Jahren zurück. Der Großteil der Kosten für die Altenfürsorge wird über kommunale Steuern und Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert. Die von den Älteren selbst zu zahlenden Gesundheitskosten werden subventioniert.

In Schweden kommt den Senioren ein größerer Anteil des Bruttoinlandsprodukts zugute als in jedem anderen Land der Welt. Alle schwedischen Bürger haben ab der Regelaltersgrenze von 65 Jahren Anspruch auf eine staatlich finanzierte garantierte Mindestrente


 


 



 

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