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Das schwedische Gesundheitswesen

 


 


 

Das schwedische Gesundheitswesen bietet allen, die in Schweden leben oder arbeiten, gleichen Zugang zu den stark subventionierten Leistungen. Es wird mit Steuergeldern finanziert und ist stark dezentralisiert. Verglichen mit den Gesundheitssystemen anderer Länder auf ähnlichem Entwicklungsniveau schneidet das schwedische gut ab, und im Hinblick auf die Investitionen und trotz Kostenbegrenzungen werden gute medizinische Ergebnisse erzielt.
Die Lebenserwartung der Einwohner Schwedens steigt ständig. Im Jahr 2010 lag sie bei 83,2 Jahren für Frauen und bei 79,1 Jahren für Männer.  
Über 5 Prozent der in Schweden lebenden Menschen sind 80 Jahre oder älter – im Vergleich mit den restlichen EU-Mitgliedstaaten ein hoher Bevölkerungsanteil. Die Erklärung hierfür ist teilweise im sinkenden Mortalitätsrisiko bei Herzinfarkt und Schlaganfall zu finden. Allerdings steigt in Schweden seit dem Ende der 1990er Jahre die Geburtenziffer kontinuierlich, weshalb der relative Anteil Älterer an der Gesamtbevölkerung kleiner werden wird.
Chronische Erkrankungen, die eine dauerhafte oder gar lebenslange Überwachung und Behandlung erforderlich machen, stellen hohe Anforderungen an das Gesundheitswesen. Ein positiver Aspekt ist, dass in Schweden der Anteil der Raucher an der Bevölkerung relativ gering ist: Fast 85 Prozent der Schweden sind Nichtraucher.






Gesundheitssystem


 

Alle in Schweden wohnhaften Personen sind im Rahmen des nationalen Krankenversicherungssystems versichert. Träger des öffentlichen Gesundheitswesens sind die Provinziallandtage/Regionen und die Gemeinden. Das Krankenversicherungssystem übernimmt den größten Teil der Arzt-, Krankenhaus- und Laborkosten. Leistungen im Rahmen der Schwangerschaftsbetreuung und der Gesundheitspflege von Kindern sind kostenlos.

Für ärztliche Leistungen und Krankenhausaufenthalte sind Patientengebühren zu entrichten. Die Höhe der Gebühren wird vom jeweiligen Provinziallandtag festgesetzt und ist je nach Art der medizinischen Dienstleistung und der Provinz unterschiedlich. In Schweden arbeitende EU-/EWR-Bürger haben Anspruch auf die gleiche gesundheitliche Betreuung wie dauerhaft in Schweden ansässige Personen.

 

Ärzte

Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, setzen Sie sich mit der für die medizinische Grundversorgung zuständigen Ambulanz (vårdcentral) in Ihrer Nähe in Verbindung. Jeder Bezirk hat ein oder mehrere örtliche Ambulanzzentren, an denen u. a. Ärzte und Gemeindeschwestern tätig sind.

Die Patientengebühren betragen zwischen 150 und 350 SEK; es gilt jedoch eine Gebührenobergrenze von maximal 900 SEK pro Jahr. Sie können sich auch einen Termin bei einem niedergelassenen Arzt geben lassen. Niedergelassene Ärzte finden Sie in den blauen Seiten des Telefonbuchs. Bedenken Sie, dass nicht alle privat praktizierenden Ärzte dem vom Sozialversicherungsamt genehmigten Finanzierungssystem angeschlossen sind; ein Besuch bei solchen Ärzten fällt bedeutend teurer aus als bei Ärzten, die dem Sozialversicherungssystem angeschlossen sind.

 

Krankenhäuser

Im Falle einer ernsten oder akuten Erkrankung können Sie die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen. Rufen Sie nach Möglichkeit zuerst die Auskunftshotline des öffentlichen Gesundheitswesens unter 1177 an, um sich beraten zu lassen. Eine eventuelle Überweisung an einen Facharzt oder die Einweisung in ein Krankenhaus wird von einem in der medizinischen Grundversorgung oder der Notaufnahme tätigen Arzt veranlasst. Die Patientengebühr bei einem Krankenhausaufenthalt beträgt 80 SEK pro Tag.

 

Arzneimittel

Apotheken durften früher nur vom Staat betrieben werden. Seit dem Jahre 2010 werden hingegen auch private Apothekenbetreiber zum Markt zugelassen. Beim Kauf von rezeptpflichtigen Arzneimitteln zahlt man dafür einen rabattierten Preis. Aufgrund der geltenden Gebührenobergrenze zahlen Sie nie mehr als 1 800 SEK pro Jahr insgesamt. Gewisse rezeptfreie Arzneimittel sind inzwischen auch in anderen Geschäften als den Apotheken erhältlich.

 

Zahnärzte

Die zahlmedizinische Versorgung ist für Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von 19 Jahren kostenlos. Danach muss die zahlmedizinische Versorgung ganz oder teilweise vom Betreffenden selbst getragen werden. Auch hierfür gelten Gebührenobergrenzen.

Die öffentliche zahnmedizinische Versorgung erfolgt durch die so genannte Volkszahnpflege (Folktandvården). Insbesondere Erwachsene suchen jedoch häufig auch private Zahnärzte auf.

 

Notsituationen

In Notfällen wählen Sie die Nummer 112.

Unter dieser einheitlichen Nummer, die für ganz Schweden gilt, erreichen Sie Krankenwagen, Feuerwehr, Polizei, die Giftinformationszentrale und diensthabende Zahnärzte




Krankenversicherung


 

Krankheitszeitraum 1 bis 14 Tage

Arbeitnehmer, die mindestens einen Monat angestellt waren oder vierzehn Tage ohne Unterbrechung gearbeitet haben, haben Anspruch auf eine Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung vom Arbeitgeber während der ersten 14 Tage eines Krankheitszeitraums. Am ersten Tag des Krankheitszeitraums, dem so genannten Karenztag, erfolgt keine Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung. Vom 2. bis zum 14. Tag des Krankheitszeitraums beträgt die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung 80 % des regulären Arbeitsentgelts. Die Krankmeldung bei Ihrem Arbeitgeber muss bereits am ersten Tag erfolgen, an dem Sie aufgrund Ihrer Krankheit nicht mehr arbeitsfähig sind. Personen, die keinen Arbeitgeber haben, können bereits ab Beginn ihres Krankheitszeitraums Krankengeld vom Sozialversicherungsamt beziehen. Dies betrifft Arbeitslose, freiberufliche Auftragnehmer oder selbständige Unternehmer. Am ersten Tag des Krankheitszeitraums, dem Karenztag, wird kein Krankengeld gezahlt. Für Selbständige gilt eine grundlegende Karenzzeit von 7 Tagen vor Beginn der Krankengeldauszahlung. Selbständigen steht es frei, eine längere Karenzzeit zu wählen und auf diese Weise ihre Krankenversicherungsbeiträge zu senken. Die Krankmeldung beim Sozialversicherungsamt (Försäkringskassan - FK) müssen Sie selbst am ersten Krankheitstag vornehmen.

 

Ärztliches Attest

Wenn Sie Ihrer Arbeit länger als sieben Tage krankheitsbedingt fernbleiben, müssen Sie ein ärztliches Attest vorweisen können. Das ärztliche Attest soll es Ihrem Arbeitgeber und dem FK ermöglichen, Ihren Anspruch auf Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung oder Krankengeld zu prüfen. In bestimmten Fällen kann das FK die Vorlage eines ärztlichen Attests bereits ab dem ersten Tag des Krankheitszeitraums verlangen. Das Attest bildet lediglich eine Empfehlung und verleiht Ihnen keinen automatischen Anspruch auf Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung oder Krankengeld. Wenn Sie länger als 14 Tage krank sind, reicht Ihr Arbeitgeber eine Krankmeldung beim FK ein, das daraufhin Ihren Anspruch auf Krankengeld prüft. Je nachdem, in welchem Umfang Sie der Arbeit krankheitsbedingt fernbleiben müssen, können Sie ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel des Ihnen zustehenden Krankengeldbetrags oder aber den vollen Krankengeldbetrag beziehen. Das FK prüft Ihren Anspruch auf Krankengeld und beurteilt dabei, inwieweit es Ihnen möglich ist, Ihrer Arbeit trotz Ihrer Erkrankung ganz oder teilweise nachzugehen.





Krankenversicherungskarte


 


 

Die Europäische Krankenversicherungskarte


 

Die Europäische Krankenversicherungskarte leistet einen entscheidenden Beitrag zur Vereinfachung der unterschiedlichen Gesundheitssysteme Europas. Sie wurde im Juni 2004 eingeführt und erleichtert EU-Bürgern, die in einen anderen Mitgliedstaat reisen, den Zugang zu medizinischen Leistungen erheblich. Darüber hinaus garantiert die Krankenversicherungskarte eine zügige und vereinfache Kostenerstattung direkt am Aufenthaltsort oder innerhalb kurzer Zeit nach der Heimkehr. Seit dem 1. Januar 2006 wird die Europäische Krankenversicherungskarte von allen beteiligten Staaten ausgestellt und anerkannt. Sie ersetzt die bis dahin verwendeten Papierformulare wie beispielsweise den allgemein bekannten Vordruck E 111
Wer hat Anspruch auf eine Europäische Krankenversicherungskarte?

Die Europäische Krankenversicherungskarte wird ausgestellt für

- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten;

- Staatsangehörige eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR);

- Staatsangehörige der Schweiz;

- Familienangehörige der oben genannten Personen, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit;

- Staatsangehörige von Drittländern, die unter die Bestimmungen eines Sozialversicherungssystems eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz fallen.

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist vor der Abreise in ein anderes EU-Land bei der Krankenversicherung des eigenen Mitgliedstaats zu beantragen. Allen EU-Bürgern wird eindringlich geraten, ihre Europäische Krankenversicherungskarte mitzuführen, wenn sie in andere Länder verreisen.
Vorteile

Hauptzweck der Europäischen Krankenversicherungskarte ist die Gewährleistung eines einfachen Zugangs zu Gesundheitsdiensten während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen Land. Darüber hinaus ist sie jedoch mit einer Reihe weiterer Vorteile für Gesundheitsdienstleister, Patienten und Versicherungen verbunden. Die wichtigsten Vorteile der Europäischen Krankenversicherungskarte können wie folgt zusammengefasst werden:

- vereinfachter Zugang zu medizinischer Versorgung im Ausland;
- zügige und einfache Kostenerstattung;
- Datensicherheit;
- größere Zuverlässigkeit;
- weniger Verwaltungsaufwand;
- einfachere und zügigere Verfahren beim Zugang zu Gesundheitsleistungen.

Insgesamt enthält diese Chipkarte ausschließlich grundlegende Informationen wie Vor- und Nachnahme sowie Geburtsdatum des Inhabers, jedoch keine medizinischen Daten. Sie ist einfach zu verwenden und problemlos erkennbar. Darüber hinaus werden die Daten in standardisierter Form dargestellt, so dass sie ungeachtet der Sprache des Nutzers lesbar sind.  

Was ist eine Chipkarte?


Eine Chipkarte ist eine Plastikkarte im Taschenformat, die wie eine herkömmliche Bankkunden- oder Kreditkarte aussieht.  

Auf der Vorderseite der Chipkarte befindet sich ein kleiner goldener Chip. Wird die Karte in ein bestimmtes Lesegerät eingeführt, stellt dieses über elektrische Kontakte eine Verbindung zum Chip her und kann so die dort gespeicherten Informationen lesen und den Chip beschreiben.

Welche Informationen werden auf meiner Krankenversicherungskarte gespeichert?

Die einzigen persönlichen Informationen auf der Karte sind Vor- und Nachname, die persönliche Kenn-Nummer und das Geburtsdatum des Karteninhabers. Die Europäische Krankenversicherungskarte enthält keine medizinischen Daten.

Wo wird meine Krankenversicherungskarte akzeptiert?

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte können sämtliche Gesundheitsdienste in Anspruch genommen werden, sowohl bei praktischen Ärzten als auch in Krankenhäusern und Apotheken. Die EU-Mitgliedstaaten sind für die Einführung und Verbreitung der Krankenversicherungskarten sowie für die Versorgung aller beteiligten Gesundheitsdienstleister mit Kartenlesegeräten verantwortlich.  

Nutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte im Ausland

Es ist unbedingt zu beachten, dass die Krankenversicherungskarte nicht genutzt werden kann, wenn ein Patient bewusst ins Ausland reist, um sich dort medizinisch behandeln zu lassen. Vielmehr dient die Karte der Absicherung von Bürgern, die für einen begrenzten Zeitraum ins Ausland reisen, und deckt somit ausschließlich medizinische Leistungen ab, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates als notwendig erweisen. Wird der Zugang zu Gesundheitsdiensten erforderlich, wird die Behandlung nach Maßgabe der in diesem Land geltenden Regelungen erbracht (ist beispielsweise die Gesundheitsversorgung in diesem Mitgliedstaat kostenlos, hat der/die Karteninhaber/in ebenfalls Anspruch auf eine kostenlose Behandlung, wenn er/sie seine/ihre Europäische Krankenversicherungskarte vorlegt).

Die provisorische Ersatzbescheinigung

Führt der Patient, der medizinische Behandlung benötigt, seine Europäische Krankenversicherungskarte nicht mit sich, kann er stattdessen eine provisorische Ersatzbescheinigung vorlegen. Diese kann einfach per Fax oder E-Mail von der entsprechenden heimischen Krankenversicherung zugestellt werden und hat den gleichen Wert wie die Europäische Krankenversicherungskarte: Legt der Patient eine provisorische Ersatzbescheinigung vor, hat er die gleichen Ansprüche auf Behandlung und Kostenerstattung.

Grafische Gestaltung der Europäischen Krankenversicherungskarte

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist in allen Mitgliedstaaten nach dem gleichen Muster gestaltet und trägt das europäische Symbol. Für das Layout gibt es zwei Varianten:  
- Gemeinsames EU-Muster auf der Vorderseite der Karte, wobei die Rückseite von den Mitgliedstaaten frei gestaltet werden kann.
- Gemeinsames EU-Muster auf der Rückseite der Karte. In diesem Fall bildet der ausstellende Mitgliedstaat die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite einer bestehenden nationalen oder regionalen Karte ab.

Die Mitgliedstaaten können bei der Ausstellung der Krankenversicherungskarte frei zwischen den beiden Varianten wählen.




Private Krankenversicherung ein Vergleich


 

Ein Vergleich mit Deutschland zeigt: Private Krankenkassen waren in Schweden noch vor wenigen Jahren praktisch unbekannt. Inzwischen versichern sich jedoch immer mehr Schweden zusätzlich privat. Laut "Länsförsäkringar" liegt die Zunahme der PKV an den teils langen Wartezeiten im öffentlichen Gesundheitswesen. Eine private Krankenversicherung kann dies möglicherweise umgehen. Nicht, weil man von denselben Ärzten als Privatpatient besser behandelt würde; sondern weil einem andere (zusätzliche) Ärzte zur Verfügung stehen, auch im Ausland. Es gibt bis heute nur wenige niedergelassene Ärzte in Schweden, und die rechnen oft privat ab.

Auslandsversicherung

Die Privatversicherung ist im Vergleich zu Deutschland übrigens keine Alternative zur staatlichen Krankenkasse, denn in dieser ist man ja durch die Sozialversicherungspflicht automatisch Mitglied. Sondern es handelt sich um eine freiwillige Zusatzversicherung. Derzeit sind ca. 3% der Schweden privat versichert.

Allgemeine Sozialversicherung

Wer in Schweden arbeitet oder ansässig ist, unterliegt der allgemeinen Sozialversicherungspflicht (gilt auch für Selbständige). Diese Almänna Försäkringskassa deckt ab: Krankenversicherung, Elternversicherung, Berufsschadenversicherung, Invaliditätsversicherung, Rentenversicherung (ab 65). Bezahlt werden diese Leistungen automatisch mit der Einkommensteuer bzw. mit Abgaben des Arbeitgebers.

Wer in Schweden arbeitet, hat zum Beispiel Anspruch auf Krankengeld oder Rehabilitationsgeld (allgemeine Krankenversicherung). Wer in Schweden wohnt (folkbokförd), hat beispielsweise Anspruch auf Kindergeld oder Wohngeld.

Sobald Du Deine personnummer hast, solltest Du Dich also bei der Sozialversicherungsbehörde Deines Wohnortes anmelden. Dort kannst Du dann auch eventuelle E-Formulare einreichen, die Du aus Deutschland mitbebracht hast.

Die Sozialversicherung beinhaltet KEINE Arbeitslosenversicherung. Im Vergleich zu Deutschland ist diese freiwillig.

Allgemeine Krankenversicherung (Behandlungskosten)

Als Mitglied der schwedischen Sozialversicherung (personnummer) hast Du automatisch auch Anspruch auf die Leistungen der Krankenkasse. Das heißt, dass Behandlungskosten, Arztbesuche und so weiter von der Kasse getragen werden. Es werden jedoch immer “Praxisgebühren” bzw. Selbstbeteiligungen erhoben. Einige Preisbeispiele aus Stockholms län, für Erwachsene:

Ohne Termin direkt zum Krankenhaus (akutmottagning) = 260 SEK

Arztbesuch = 140 SEK

Röntgenbilder = 100 SEK

stationäre Behandlung = 80 SEK pro Tag

Telefonische Beratung, bei der ein Rezept ausgestellt wird = 80 SEK

Telefonische Beratung ohne Rezept = 0 SEK


 

Wegen der sonst fälligen Zuzahlungen wird in Schweden oft zunächst die telefonische Hilfe in Anspruch genommen. Unter der Nummer 08-320 100 kannst Du von überall aus Beratung von medizinischem Fachpersonal bekommen.

Reicht dieser Rat nicht aus, gehst Du nach telefonischer Anmeldung zu Deiner lokalen Behandlungszentrale (vårdcentral), die unter ihrem Dach qualifizierte Krankenschwestern, Allgemein- und Fachärzte vereint. Niedergelassene Ärzte sind eher selten.

Zahnarztkosten werden nicht von der Krankenversicherung bezahlt.

Rezeptpflichtige Medikamente müssen, ebenso wie die Zahnbehandlung, grundsätzlich selbst bezahlt werden. Allerdings sind sie vom Staat subventioniert, und je höher die Kosten, desto geringer die Selbstbeteiligung. Wer seine Ausgabengrenze von 1.800 SEK im Jahr erreicht hat, zahlt gar nichts mehr für weitere Medikamente.

Allgemeine Krankenversicherung (Lohnfortzahlung, sjukpenning)

Bei Krankheit gilt zunächst 1 Karenztag (ohne Leistungen). Selbständige wählen zwischen 3 und 30 Karenztagen und zahlen entsprechend Beiträge.

Wenn Du krank wirst, und davor mindestens einen Monat gearbeitet hast, zahlt der Arbeitgeber bis zu 14 Tage lang weiter (Lohnfortzahlung). Danach, oder wenn Du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast, zahlt die Krankenversicherung ein Tagegeld, das je nach Grad der Arbeitsunfähigkeit prozentual gestaffelt ist. Gezahlt wird üblicherweise 80% des vorigen Gehalts, bei völliger Arbeitsunfähigkeit.
Wer länger als 7 Tage krank ist, legt eine entsprechende Krankschreibung vor.Arbeitslosenversicherung (freiwillig)

Gegen Arbeitslosigkeit versichert man sich freiwillig, oft als Mitglied einer Gewerkschaft, oder durch freiwilliges Einzahlen in eine gewerkschaftliche A-kassa. 80% der Arbeitnehmer sind Mitglied einer Gewerkschaft.



 

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