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 Strassenverkehr in      Schweden


 

In Schweden herrscht Anschnallpflicht. Auch bei Tag muss mit Abblendlicht gefahren werden. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt innerorts 50 km/h, außerorts 70-90, auf Schnellstraßen 90-110 und auf Autobahnen 110 km/h. Für Wohnmobile über 3,5 t gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h, für Gespanne von 80 km/h. Die Grenze für Alkohol am Steuer liegt bei 0,2 Promille.





Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat das eigene Auto mitnehmen (einschließlich Informationen zum Führerschein)


 


 

Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihm wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Gastland verabschiedet.


 

Ihr Führerschein in der EU


 

Derzeit gibt es keinen gemeinsamen EU-Führerschein, jedoch haben die EU-Mitgliedstaaten einen Führerschein „nach EG-Muster“ eingeführt. Dieses gemeinsame Muster stellt sicher, dass die in unterschiedlichen EU-Ländern ausgestellten Führerscheine in anderen Mitgliedstaaten ohne weiteres anerkannt werden. Grundsätzlich findet hier der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung. Die Führerscheine werden nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften ausgestellt, müssen jedoch auch den Bestimmungen über den Führerschein nach EG-Muster entsprechen. So müssen beispielsweise die Grundvoraussetzungen für die Ausstellung eines Führerscheins erfüllt sein.


 

Alte Führerscheine, die vor 1996 ausgestellt wurden, müssen nicht in einen neuen Führerschein nach EG-Muster umgetauscht werden und bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig.


 

Verlegt ein EU-Bürger seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat, ist kein Umtausch des Führerscheins erforderlich. Aus praktischen Gründen lassen sich jedoch viele Bürger in einem solchen Fall einen Führerschein nach EU-Muster ausstellen. Darüber hinaus verlangen die Verwaltungsvorschriften einiger Mitgliedstaaten die Eintragung zusätzlicher Angaben in den Führerschein.


 

Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer, Verlust oder Diebstahl des Führerscheins kann der Wohnsitzmitgliedstaat einen neuen Führerschein nach Maßgabe der einzelstaatlichen Vorschriften ausstellen. Die Bürger sollten sich in diesem Falle an die zuständigen Behörden wenden.


 

Zulassung von Kraftfahrzeugen im Gastland


 

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen und dort Ihr Fahrzeug mehr als sechs Monate nutzen, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug bei den Behörden des Gastlandes zuzulassen und die entsprechende Zulassungssteuer zu zahlen.


 

Kraftfahrzeugversicherungen


 

EU-Bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Gastlandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Europäischen Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.


 

Steuern


 

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt. jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.

Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie unter dem Link „Kraftfahrzeugsteuern“.


 


 


 

Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat das eigene Auto mitnehmen (einschließlich Informationen zum Führerschein)


 


 

Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihm wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Gastland verabschiedet.


 

Ihr Führerschein in der EU


 

Derzeit gibt es keinen gemeinsamen EU-Führerschein, jedoch haben die EU-Mitgliedstaaten einen Führerschein „nach EG-Muster“ eingeführt. Dieses gemeinsame Muster stellt sicher, dass die in unterschiedlichen EU-Ländern ausgestellten Führerscheine in anderen Mitgliedstaaten ohne weiteres anerkannt werden. Grundsätzlich findet hier der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung. Die Führerscheine werden nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften ausgestellt, müssen jedoch auch den Bestimmungen über den Führerschein nach EG-Muster entsprechen. So müssen beispielsweise die Grundvoraussetzungen für die Ausstellung eines Führerscheins erfüllt sein.


 

Alte Führerscheine, die vor 1996 ausgestellt wurden, müssen nicht in einen neuen Führerschein nach EG-Muster umgetauscht werden und bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig.


 

Verlegt ein EU-Bürger seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat, ist kein Umtausch des Führerscheins erforderlich. Aus praktischen Gründen lassen sich jedoch viele Bürger in einem solchen Fall einen Führerschein nach EU-Muster ausstellen. Darüber hinaus verlangen die Verwaltungsvorschriften einiger Mitgliedstaaten die Eintragung zusätzlicher Angaben in den Führerschein.


 

Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer, Verlust oder Diebstahl des Führerscheins kann der Wohnsitzmitgliedstaat einen neuen Führerschein nach Maßgabe der einzelstaatlichen Vorschriften ausstellen. Die Bürger sollten sich in diesem Falle an die zuständigen Behörden wenden.


 

Zulassung von Kraftfahrzeugen im Gastland


 

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen und dort Ihr Fahrzeug mehr als sechs Monate nutzen, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug bei den Behörden des Gastlandes zuzulassen und die entsprechende Zulassungssteuer zu zahlen.


 

Kraftfahrzeugversicherungen


 

EU-Bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Gastlandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Europäischen Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.


 

Steuern


 

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt. jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.

Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie unter dem Link „Kraftfahrzeugsteuern“.






Verkehrswesen


 


 


 

Die Straßen in Schweden sind gut, und es gibt ein gut ausgebautes Bahn-, Bus- und Flugverkehrsnetz. Die meisten Regionen verfügen über ein gut entwickeltes öffentliches Personenbeförderungssystem, das das Reisen mit Bussen und Bahnen ermöglicht. Die meisten Großstädte und viele kleinere Ortschaften haben einen hervorragenden öffentlichen Personennahverkehr. Oft können Sie durch den Kauf von Monatskarten oder Sammelfahrscheinen für Busse oder Bahnen im Regional-/Ortsverkehr in den Genuss von Rabatten kommen.

 

In Stockholm wurde mittlerweile eine City-Maut (trängselskatt) für den Autoverkehr eingeführt, und auch in Göteborg wird es ab 2013 eine solche City-Maut geben. Ansonsten ist die Nutzung des schwedischen Straßenverkehrsnetzes kostenlos. Für die Fahrt zwischen Dänemark und Schweden über die Öresund-Brücke wird hingegen eine Brückenmaut erhoben, ebenso wie für die Nutzung der Brücke über den Svinesund zwischen Schweden und Norwegen.

 

Viele Städte in Schweden sind durch das Bahnnetz verbunden. Der größte Teil der Züge ist rollstuhlgerecht. Es gibt sowohl öffentliche als auch private Buslinien. Der Preis für eine Fahrt fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem wann und wo der Fahrschein erworben wird, ob ein Umbuchungsschutz gewünscht wird usw. Am billigsten und übersichtlichsten ist zumeist die Fahrscheinreservierung über das Internet.

 

Erkundigen Sie sich nach Rabatten und Kombi-Tickets für Züge/Regionalbusse.

 

Einige der Inseln vor der schwedischen Küste sind nur per Boot oder Fähre zu erreichen.


 


 

 

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